Höhepunkt: GPS 47° 25' 20''' N,10° 20' 30'' O Höhe 2180mProbsthaus: GPS 47° 24' 50'' N,10° 20' 46'' O Höhe 1910m
Der Startplatz darf nur bei einwandfreien und stabilen Windverhältnissen von Gleitschirmpiloten mit B-Lizenz genutzt werden. Alle Piloten benötigen eine ausreichende Flugerfahrung und eine spezielle Berechtigung vom ODV, inklusiv einer Einweisung. Die Piloten müssen eine sichere Start- und Startabbruchtechnikbeherrschen (Rückwärtsaufziehen, Schirmkontrolle, etc.). Eine mögliche Behinderung des Skipistenbetriebs und / oder der Wanderer muss ausgeschlossen sein. Die Bodenverhältnisse müssen griffig und sicher sein. Vorgeschriebene Windbedingungen: Mind. 10 km/h laminarer Vorwind (Ostwind), max. 25 km/h. Tandemstarts sind nicht zulässig. Nach dem Abheben muss sogleich in Flugrichtung rechts abgedreht / abgedriftet werden, ohne Annäherung an die Seile. Es muss stets ein ausreichender Abstand zu den Seilen der Bergbahn gehalten werden.
Imposante Lage in den hochalpinen Allgäuer Alpen. Rundum ist das Flugebiet anspruchsvoll. Hauptstartplatz ist der Zeigersattel mit westlicher Ausrichtung auf einer optimal geneigten Wiese. Der Zeigersattel ist der einfachste und sicherste Startplatz am Nebelhorn und für alle Piloten geeignet. Zu Fuß von der Bergstation am Probsthaus in 10 Minuten zu erreichen. Daneben gibt es noch den Startplatz direkt an der Bergstation Probsthaus -ebenfalls West. Dieser Startplatz liegt parallel zur Umlaufbahn und ist etwas anspruchsvoller (Auflagen beachten). Hier starten regelmäßig die Tandempiloten. Der Nebelhorngipfel mit mehreren Startplätzen wird mit einer weiteren Seilbahnsektion erreicht. Für alle Startplätze im Gipfelbereich ist eine Einweisung für alle Piloten erforderlich. Stabile Windverhältnisse sind notwendig. Abflüge dürfen nur parallel zu den Seilen der Bergbahn erfolgen. Voraussetzung für Starts ist ein griffiger Untergrund, entsprechende Witterung und Flugerfahrung. Im Winter wird am Gipfel in Abstimmung mit der Nebelhornbahn AG ein Winterstartplatz angelegt (West). Der Oststart unterhalbTerrassenstartplatz darf nur von Vereinspiloten genutzt werden (Auflagen).
Doppelsitzerstarts: Generell dürfen gemäß den Statuten des ODV nur Tandems mit Genehmigung des Vereins fliegen. Es wird zwischen privaten und gewerblichen Flügen unterschieden. Nähere Infos auf der Seite des ODV (https://www.odv-allgaeu.de/ ).
Ein weiterer Startplatz befindet sich weiter westlich (Geißfuß), welcher zu Fuß in 1 Stunde zu erreichen ist. Der Geißfuß ist vom Gelände her wesentlich einfacher als der Nebelhorn Gipfel.
Der Landeplatz Oybele ist von Bäumen begrenzt und kann turbulent sein. Piloten können auch auf der Seealpe am Speichersee (Abstand halten) einlanden. Weitere Infos beim Club: http://www.odv-allgaeu.de/ . Verbindlich ist die Fluggeländeordnung des ODV.
Da die Nebelhornbahn keine Drachen transportiert, ist Drachenfliegen am Nebelhorn nicht mehr möglich!
http://www.odv-allgaeu.de/
B: Geländespezifische Auflagen
1. Nebelhorn Gipfel (westlich der Gipfelstation): Der Startplatz darf nur von besonders erfahrenen Piloten mit B-Lizenz genutzt werden. Eine Einweisung ist für alle Piloten erforderlich. Tandemstarts dürfen nicht durchgeführt werden. Die Windverhältnisse müssen stabil sein (Vorwind). Bei unsi-cheren Boden- und Witterungsverhältnissen besteht Startverbot.
2. Nebelhorn Gipfel (Terrassenstartplatz): Der Startplatz darf nur von erfahrenen Piloten mit B-Lizenz bei stabilen Windverhältnissen genutzt werden. Alle Piloten benötigen eine Einweisung durch den ODV. Tandemstarts dürfen nur nach spezieller Einweisung und Zulassung durch den ODV er-folgen. Der Startbereich ist zu kennzeichnen. Es ist sicherzustellen, dass Wanderer auf dem Wanderweg oder Skifahrer auf der Skipiste durch abfliegende Piloten nicht gefährdet werden. Es ist stets ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Personen, Gebäuden und den Seilen der Bergbahn einzuhalten. Falls der optionale Winterstartplatz mit der Nebelhornbahn AG angelegt wird, ist dieser sicher anzulegen und entsprechend abzusichern. Starts dürfen nur parallel zu den Seilen der Bergbahn erfolgen.
3. Nebelhorn Gipfel (Oststartplatz): Der Startplatz darf nur bei einwandfreien und stabilen Windverhältnissen von Gleitschirmpiloten mit B-Lizenz genutzt werden. Alle Piloten benötigen eine ausreichende Flugerfahrung und eine spezielle Berechtigung vom ODV, inklusiv einer Einweisung. Die Piloten müssen eine sichere Start- und Startabbruchtechnikbeherrschen (Rückwärtsaufziehen, Schirmkontrolle, etc.). Eine mögliche Behinderung des Skipistenbetriebs und / oder der Wanderer muss ausgeschlossen sein. Die Bodenverhältnisse müssen griffig und sicher sein. Vorgeschriebene Windbedingungen: Mind. 10 km/h laminarer Vorwind (Ostwind), max. 25 km/h. Tandemstarts sind nicht zulässig. Nach dem Abheben muss sogleich in Flugrichtung rechts abgedreht / abgedriftet werden, ohne Annäherung an die Seile. Es muss stets ein ausreichender Abstand zu den Seilen der Bergbahn gehalten werden.
4. Nebelhorn Probsthaus: Alle Piloten am Startplatz Probsthaus benötigen eine Einweisung durch den ODV. Erforderlich sind einwandfreie und stabile Windverhältnisse aus westlicher Richtung. Starts bei turbulenten Verhält-nissen sind nicht zulässig. Zulässig sind Starts von Piloten mit A-Lizenz, B-Lizenz und Tandemlizenz. Es ist eine sichere Starttechnik im steilen Gelände erforderlich. Ausbildungsflüge sind zulässig, wenn die Flugschüler mindestens 30 Höhenflüge in anderen Fluggeländen erfolgreich absolviert haben, die Windbedingungen laminar sind und die Piloten den sicheren Kurvenflug beherrschen. Im Zweifelsfall sind Ausbildungsflüge am deutlich besser geeigneten Startplatz „Zeigersattel“ durchzuführen. Ausbildungsflüge müssen von Fluglehrern an Start- und Landeplatz über Funk betreut werden. Zu den Seilen der Bergbahn ist stets sicherer Abstand zu halten.
5. Nebelhorn Zeigersattel: Das Startgelände ist für Piloten mit A-Lizenz, B-Lizenz, Tandemlizenz und für Ausbildungsflüge geeignet. Starts dürfen nur bei Wind aus westlichen Richtungen durchgeführt werden. Toplandungen sind erlaubt, wenn die Windbedingungen geeignet sind, der Pilot Toplandungen beherrscht und eine Gefährdung von Personen ausgeschlossen ist.
6. Nebelhorn Geißfuß: Das Startgelände ist für Piloten mit A-Lizenz, B-Lizenz, Tandemlizenz und für Ausbildungsflüge geeignet. Starts dürfen nur bei Wind aus südwestlicher Richtung durchgeführt werden.
7. Natur- und Wildschutz: Die Auflagen und Bedingungen sind allen Piloten bekannt zu geben und dringend zu beachten.
8. Landeplatz Seealpe: Bei Landungen an der Seealpe ist ausreichender Abstand zum Speichersee einzuhalten.
9. Landeplatz Oybele: Gegen-, Quer- und Endanflug ist so zu fliegen, dass stets ausreichender Abstand zum Gelände und anfliegenden Piloten gehal-ten werden kann.
10. Die Fluggeländeordnung des ODV ist dringend zu beachten.
1-sitzig mit Einweisung
http://www.das-hoechste.de/sommer/bahnen/oeffnungszeiten/nebelhornbahn.html
AMSL 2170m
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