Übungshang mit 24 m Höhendifferenz (720 m MSL); Sehr bedingte Ausbildungseignung (siehe Auflagen)
N 37.32 O 11.06
https://www.sky-gleitschirmfliegen.info/
1. Auflagen zu Startplatz Unternberg Skiabfahrt: Starts nur bei Vorwind. Keine Starts bei Seiten- oder Rückenwind (Turbulenzgefahr). Alle Piloten müssen durch den Geländehalter oder von ihm beauftragten Personen eingewiesen werden (Flugverkehr am Berg, Notlandeflächen, Startplätze, Gefahren).
2. Auflagen zum Landeplatz Stocking: Der Landeplatz Stocking darf nur von Piloten angeflogen werden, die mindestens die A-Lizenz besitzen. Landun-gen dürfen dort nur bei ruhigen Windbedingungen erfolgen. Wenn Turbu-lenzen zu erwarten sind (vorgelagerter Rücken, Häuser, starker Talwind, etc), dürfen dort keine Landungen durchgeführt werden. Dies ist rechtzeitig durch die Piloten einzuschätzen. Zum Fahrweg ist ausreichender Abstand zu halten. Alle Piloten sind entsprechend einzuweisen (Landeeinteilung, Turbulenzgefahr).
3. Auflagen zum Übungshang Stocking: Übungsflüge am Hang des Lande-platzes „Stocking“ sind nur bei Windstille oder sehr schwachen Vorwind-bedingungen erlaubt. Der Untergrund auf der Wiese muss geeignet sein. Kuhtritte sind ggf. einzuebnen.
Flugbetrieb nur nach Abstimmung mit dem Geländehalter
1-sitzig / Schulung
海拔 744米
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